Geistiges Eigentum in Pharmaentwicklung und Psychedelischer Forschung

  • 01/09/2023
  • 17:30 - 18:00
  • Room: Bernh. v. Langenbeck (1st fl.)

Abstract

Der Vortrag befasst sich mit den Teilen der regulatorischen Landschaft für psychedelische Therapien, die den Markt noch lange nach Erteilung der ersten Zulassungen beeinflussen könnten: Rechte des geistigen Eigentums (IP-Rechte). Er umfasst die folgenden Teile:

1. Wir sind daran gewöhnt, geistiges Eigentum als einen grundlegenden Aspekt der pharmazeutischen Industrie zu betrachten, aber die Idee in ihrer heutigen Form wurde erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dominant (und weltweit erst mit der Gründung der WTO und des TRIPS-Übereinkommens). Da es sich nicht um ein (historisch) alternativloses System handelt, ist es wichtig, die Begründungen zu verstehen, die zu seiner Verteidigung angeführt werden; insbesondere, dass das Recht des geistigen Eigentums eine Voraussetzung für Innovation ist und dass sein Schutz den Marktzugang erleichtert.

2. Unternehmen wie Compass Pathways/Pathfinder haben bereits Patentansprüche für psychedelische Verbindungen/Verfahren angemeldet und erhalten. Dabei handelt es sich regelmäßig um Abwandlungen natürlich vorkommender Verbindungen.

3. Psychedelische Substanzen werden noch für einige Zeit illegal bleiben, was den Markteintritt in die psychedelische Therapie zu einem unbeständigen Unterfangen macht. In diesem Zusammenhang wird die Patentierung einer psychedelischen Substanz und die Erlangung der Marktzulassung dieser Substanz einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dies mag zwar den Markteintritt in die psychedelische Therapie erleichtern, könnte aber leicht andere Marktteilnehmer verdrängen, insbesondere wenn den Konkurrenten langwierige und äußerst kostspielige Gerichtsverfahren drohen. In Fällen, in denen die fragliche Originalsubstanz nicht illegal ist (z. B. Off-Label-Therapie mit Ketamin), kann die Schaffung einer patentierten Version dazu verwendet werden, um die Off-Label-Konkurrenz zu verdrängen.

4. Wenn pharmazeutische Unternehmen versuchen, den Markt für psychedelische Therapien durch Patent- und IP-Anmeldungen zu erobern, ist zu fragen, ob ihre Gründe stichhaltig sind. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Substanzen, für die Patente beantragt werden, um Ableitungen von Naturstoffen, die zudem von indigenen Völkern schon seit langem verwendet werden. Es ist auch fraglich, ob der Schutz des geistigen Eigentums in vollem Umfang erforderlich ist, um Psychedelika überhaupt auf den Markt zu bringen.

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